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Beschäftigungsprojekte für
Ulm, Neu-Ulm und den
Alb- Donau- Kreis

          Beschäftigen - Qualifizieren - Vermitteln

 

 

 

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Radstation Ulm


 

Friedrich-Ebert-Strasse (zwischen Hauptbahnhof und Busbahnhof)

Infotelefon: 0175 / 150 02 31

 

Bitte HIER klicken zum Anfahrtsweg

                                                                                                         

Schicken Sie uns eine email

 

 

Öffnungszeiten:  

Montag bis Freitag:     6:00 bis 20:00 Uhr

Sa.- So.- Feiertage:    7:00 bis 20:00 Uhr    

 

 

 Verleih von:

  • Citybikes
  • Kinderrädern
  • Kinderanhänger
  • Radhelme
  • Rollstühlen
  • Kindersitzen
  • Solarfahrzeugen 

 

 

Preisliste       Fahrradverleih 

     

NEUE ARBEITgGmbH Beschäftigungsprojekte am Ulmer Busbahnhof  

Tel.: 0175 / 1 50 02 31

           
           
 Verleihgegenstand Neupreis

Halber Tag
(bis 6 Std.)

Ganzer Tag
(bis 24 Std.)

1 Woche
(7 Tage /Tag)

Kaution
           
 Stadtrad 400,00 € 3,00 € 5,00 € 4,00 € Ausweis
           
 Kinderrad mit Helm 250,00 € 2,50 € 4,00 € 3,00 € Ausweis
           
 Regenponcho 40,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € Ausweis
           
 Fahrradanhänger 600,00 € 5,00 € 5,00 € 3,50 € Ausweis * 100,00 €uro
           
 Tandem 1.950,00 € 10,00 € 12,50 € 9,00 € Ausweis + 200,00 €uro
           

                                                                                                                                                                                                                    

 Rabatte: Gruppenrabatt ab 5 Räder 10% auf den Gesamtbetrag. Längere Mietzeiten auf Anfrage.

 Bitte prüfen Sie vor der Abfahrt Ihre geliehenen Gegenstände auf ihren Zustand.

 Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen!

Parkgebühren für das Einstellen von Fahrrädern

1 Tag (bis 24 Std): € 1,00      1 Woche (5-7 Tage): € 5,00       1 Monat (24-30 Tage): € 17,00   Ab 6 Monate: € 15,00 / Monat

 

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen!!

1.)     Vertragsgrundlage für das Entleihen und Einstellen von Fahrrädern sind diese allgemeinen
         Geschäftsbedingungen.

2.)     Anderslautende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3.)     Die Neue Arbeit als Vertragspartner der Radstation wird nachfolgend Betreiber, der Entleiher oder
         Einstellende von Gegenständen nachfolgend Kunde genannt.

4.)     Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und dies nachweisen.

5.)     Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen freien Einstellplatz oder den Erhalt von Leihgegenständen.

6.)     Die Öffnungszeiten sind den jeweils aktuellen Aushängen zu entnehmen.

7.)     Es können gegen den Betreiber keine Ansprüche wegen nicht zustande kommen eines
          Vertrages geltend gemacht werden.

                                     Reservierungen werden unter Vorbehalt angenommen.

8.) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Kunden mit oder durch entliehene oder eingestellte
         Gegenstände entstehen oder Dritten entstanden sind.

9.)     Eingestellte Gegenstände sind je Vertrag bis zu maximal 2.000.00 können gegen den Betreiber
          nicht geltend gemacht werden.

10.)  Wertgegenstände, Fotoausrichtungen u.ä., Handys, Laptops, Bargeld, Schecks und dergleichen
         dürfen nicht am Rad verbleiben und sind nicht versicherbar.

11.) Tachometer, Tritt - oder Herzfrequenzmessgeräte oder ähnliche leicht demontierbare Messeinrichtungen
        dürfen nicht am Rad belassen werden!

12.) Eingestellte Gegenstände werden nicht auf Funktion überprüft, eine Haftung hierfür ist ausgeschossen

13.) Eingestellte Gegenstände müssen vom Kunden abgeschlossen werden. Ein zusätzliches Schloss
        wird vom Betreiber angebracht.

14.) Als Sicherheit für Leihgegenstände muss ein gültiger Reisepass oder Personalausweis hinterlegt werden.
        Es können bis zu drei Gegenstände mit einem Ausweis ausgeliehen werden. Auf Wunsch kann der Betreiber
        jederzeit eine weitere Sicherheitsleistung, z.B. Bargeld, verlangen.

15.) Mit der Übernahme eines Verleihgegenstandes erkennt der Kunde die AGB sowie den perfekten
       Zustand an und haftet von da an in voller Höhe für dessen Wiederbeschaffungsneuwert bzw. erforderlich
       werdende Reparaturkosten.

16.) Es besteht keine Versicherungsmöglichkeit des Betreibers für Schäden an Verleihgegenständen oder
       deren Verlust während der Ausleihzeit.!

17.) Im Verlustfall hat der Kunde den Wert des Verleihgegenstandes sofort und in bar zu ersetzen.
        Versicherungsfälle sind vom Kunden selbst direkt abzuwickeln.

18.) Bei Rückgabe von Gegenständen ausserhalb der Öffnungszeiten können Verspätungsgebühren
        von bis zu 20 Euro erhoben werden.

19.) Sollte eine Vertragsklausel unwirksam sein oder werden, tritt an deren Stelle eine dem Sinn
        gemässe Vereinbarung, der Rest des Vertrages bleibt davon unberührt.

 

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