|
Radstation Ulm |
||||||||
![]() |
|
|||||||
. |
||||||||
|
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr Sa.- So.- Feiertage: 7:00 bis 20:00 Uhr |
|
|
|
Verleih von:
|
|
|
|
|
|
|
Preisliste Fahrradverleih |
NEUE ARBEITgGmbH Beschäftigungsprojekte am Ulmer Busbahnhof Tel.: 0175 / 1 50 02 31 |
||||
| Verleihgegenstand | Neupreis |
Halber Tag |
Ganzer Tag |
1 Woche |
Kaution |
| Stadtrad | 400,00 € | 3,00 € | 5,00 € | 4,00 € | Ausweis |
| Kinderrad mit Helm | 250,00 € | 2,50 € | 4,00 € | 3,00 € | Ausweis |
| Regenponcho | 40,00 € | 3,00 € | 3,00 € | 3,00 € | Ausweis |
| Fahrradanhänger | 600,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 3,50 € | Ausweis * 100,00 €uro |
| Tandem | 1.950,00 € | 10,00 € | 12,50 € | 9,00 € | Ausweis + 200,00 €uro |
Rabatte: Gruppenrabatt ab 5 Räder 10% auf den Gesamtbetrag. Längere Mietzeiten auf Anfrage.
Bitte prüfen Sie vor der Abfahrt Ihre geliehenen Gegenstände auf ihren Zustand.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen!
Parkgebühren für das Einstellen von Fahrrädern1 Tag (bis 24 Std): € 1,00 1 Woche (5-7 Tage): € 5,00 1 Monat (24-30 Tage): € 17,00 Ab 6 Monate: € 15,00 / Monat |
|
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen!! |
1.) Vertragsgrundlage für das Entleihen und Einstellen von Fahrrädern sind diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2.) Anderslautende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3.) Die Neue Arbeit als Vertragspartner der Radstation wird nachfolgend Betreiber, der Entleiher oder
Einstellende von Gegenständen nachfolgend Kunde genannt.
4.) Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und dies nachweisen.
5.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen freien Einstellplatz oder den Erhalt von Leihgegenständen.
6.) Die Öffnungszeiten sind den jeweils aktuellen Aushängen zu entnehmen.
7.) Es können gegen den Betreiber keine Ansprüche wegen nicht zustande kommen eines
Vertrages geltend gemacht werden.
Reservierungen werden unter Vorbehalt angenommen.
8.) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Kunden mit oder durch entliehene oder eingestellte
Gegenstände entstehen oder Dritten entstanden sind.
9.) Eingestellte Gegenstände sind je Vertrag bis zu maximal 2.000.00 können gegen den Betreiber
nicht geltend gemacht werden.
10.) Wertgegenstände, Fotoausrichtungen u.ä., Handys, Laptops, Bargeld, Schecks und dergleichen
dürfen nicht am Rad verbleiben und sind nicht versicherbar.
11.) Tachometer, Tritt - oder Herzfrequenzmessgeräte oder ähnliche leicht demontierbare Messeinrichtungen
dürfen nicht am Rad belassen werden!
12.) Eingestellte Gegenstände werden nicht auf Funktion überprüft, eine Haftung hierfür ist ausgeschossen
13.) Eingestellte Gegenstände müssen vom Kunden abgeschlossen werden. Ein zusätzliches Schloss
wird vom Betreiber angebracht.
14.) Als Sicherheit für Leihgegenstände muss ein gültiger Reisepass oder Personalausweis hinterlegt werden.
Es können bis zu drei Gegenstände mit einem Ausweis ausgeliehen werden. Auf Wunsch kann der Betreiber
jederzeit eine weitere Sicherheitsleistung, z.B. Bargeld, verlangen.
15.) Mit der Übernahme eines Verleihgegenstandes erkennt der Kunde die AGB sowie den perfekten
Zustand an und haftet von da an in voller Höhe für dessen Wiederbeschaffungsneuwert bzw. erforderlich
werdende Reparaturkosten.
16.) Es besteht keine Versicherungsmöglichkeit des Betreibers für Schäden an Verleihgegenständen oder
deren Verlust während der Ausleihzeit.!
17.) Im Verlustfall hat der Kunde den Wert des Verleihgegenstandes sofort und in bar zu ersetzen.
Versicherungsfälle sind vom Kunden selbst direkt abzuwickeln.
18.) Bei Rückgabe von Gegenständen ausserhalb der Öffnungszeiten können Verspätungsgebühren
von bis zu 20 Euro erhoben werden.
19.) Sollte eine Vertragsklausel unwirksam sein oder werden, tritt an deren Stelle eine dem Sinn
gemässe Vereinbarung, der Rest des Vertrages bleibt davon unberührt.
